Die europäische Blut-Richtlinie bedroht die Versorgung mit Blutprodukten!

Hämophile und andere Patienten werden nur begrenzt Medikamente bekommen!

Menschen, die unter der Bluterkrankheit Hämophilie leiden, sind in Gefahr, wenn das Europäische Parlament der neuen Richtlinie im September zustimmt. Aber die Hämophilie ist nicht die einzige Erkrankung, für die eine Behandlung mit lebensrettenden Blutprodukten erforderlich ist: unter den erblichen Krankheiten befindet sich auch der angeborene Immundefekt.
In der Gesetzgebung ist vorgesehen, dass eine Entschädigung für die Blutspende in ganz Europa verboten werden soll. Desgleichen soll auch die Einfuhr von Plasmaprodukten verhindert werden, deren Spender eine Aufwandsentschädigung erhalten haben.

„Sollten die Abgeordneten des Europaparlaments die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Umweltfragen und Volksgesundheit annehmen, wird das zu ernsthaften Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Blutprodukten führen. Einige Menschen können sogar sterben“, sagte der Vorsitzende der Österreichischen Hämophilie Gesellschaft, Josef Weiss.

„Wenn die Richtlinie in der jetzt vorgesehenen Form verabschiedet wird, muss mit einer ernsten Gesundheitskrise gerechnet werden, da ein Großteil der 500 Hämophilen in Österreich nicht mehr ausreichend mit Medikamenten versorgt werden könnte“, betonte Geschäftsführer Dr. med. Hubert K. Hartl denn, so Hartl weiter, „zur Zeit stammt fast die Hälfte der in der Europäischen Union verwendeten plasmatischen Gerinnungsfaktoren von entschädigten Spendern, die entweder direkt in der EU gespendet haben oder deren Plasma importiert wurde. Man kann sich leicht vorstellen, welche Bedrohung es für die Patienten bedeuten würde, wenn auf Grund einer neuen Gesetzgebung die Versorgung mit diesen Produkten halbiert würde!“

Die Patienten sind der Auffassung, dass diese Blut-Richtlinie viele Prinzipien des EU-Rechts verletzen würde, einschließlich der Forderung nach Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und –maßnahmen. Es gibt heutzutage keinen Beweis dafür, dass Arzneimittel, die von nicht-entschädigten Spendern stammen, irgendwie sicherer seien als die von entschädigten Spendern. Tatsache ist, dass die Arzneimittelbehörden in Europa sämtliche Plasmaprodukte in der EU auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit überprüft haben, und dabei die Entschädigung von Spendern nicht als Problem gesehen haben.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mögen sicherlich der Auffassung sein, hier eine moralischen Standpunkt vertreten zu müssen, doch das Festhalten an diesen Änderungsvorschlägen würde in der Tat bedeuten, dass einer großen Anzahl von Menschen, deren einziges Ziel es ist, ein normales Leben zu führen, Sorgen bereitet und unnötiges Leid zugefügt wird.

Für weitere Informationen sowie Interviews steht Josef Weiss, Vorsitzender der ÖHG unter weiss[at]bluter.at zur Verfügung.

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