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Die europäische Blut-Richtlinie bedroht die Versorgung mit Blutprodukten!
Hämophile und andere Patienten werden nur begrenzt Medikamente bekommen!
Menschen, die unter der Bluterkrankheit Hämophilie leiden, sind in
Gefahr, wenn das Europäische Parlament der neuen Richtlinie im
September zustimmt. Aber die Hämophilie ist nicht die einzige Erkrankung,
für die eine Behandlung mit lebensrettenden Blutprodukten erforderlich
ist: unter den erblichen Krankheiten befindet sich auch der angeborene
Immundefekt.
In der Gesetzgebung ist vorgesehen, dass eine Entschädigung
für die Blutspende in ganz Europa verboten werden soll. Desgleichen soll
auch die Einfuhr von Plasmaprodukten verhindert werden, deren Spender eine
Aufwandsentschädigung erhalten haben.
„Sollten die Abgeordneten des Europaparlaments die Änderungsvorschläge des
Ausschusses für Umweltfragen und Volksgesundheit annehmen, wird das zu
ernsthaften Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Blutprodukten führen.
Einige Menschen können sogar sterben“, sagte der Vorsitzende der
Österreichischen Hämophilie Gesellschaft, Josef Weiss.
„Wenn die Richtlinie in der jetzt vorgesehenen Form verabschiedet wird, muss mit
einer ernsten Gesundheitskrise gerechnet werden, da ein Großteil der 500
Hämophilen in Österreich nicht mehr ausreichend mit Medikamenten versorgt
werden könnte“, betonte Geschäftsführer Dr. med. Hubert K. Hartl denn, so
Hartl weiter, „zur Zeit stammt fast die Hälfte der in der Europäischen
Union verwendeten plasmatischen Gerinnungsfaktoren von entschädigten
Spendern, die entweder direkt in der EU gespendet haben oder deren Plasma
importiert wurde. Man kann sich leicht vorstellen, welche Bedrohung es für
die Patienten bedeuten würde, wenn auf Grund einer neuen Gesetzgebung die
Versorgung mit diesen Produkten halbiert würde!“
Die Patienten sind der Auffassung, dass diese Blut-Richtlinie viele Prinzipien
des EU-Rechts verletzen würde, einschließlich der Forderung nach
Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei der Festlegung und
Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und –maßnahmen. Es gibt
heutzutage keinen Beweis dafür, dass Arzneimittel, die von
nicht-entschädigten Spendern stammen, irgendwie sicherer seien als die von
entschädigten Spendern. Tatsache ist, dass die Arzneimittelbehörden in
Europa sämtliche Plasmaprodukte in der EU auf ihre Sicherheit und
Wirksamkeit überprüft haben, und dabei die Entschädigung von Spendern
nicht als Problem gesehen haben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mögen sicherlich der
Auffassung sein, hier eine moralischen Standpunkt vertreten zu müssen,
doch das Festhalten an diesen Änderungsvorschlägen würde in der Tat bedeuten, dass einer großen Anzahl
von Menschen, deren einziges Ziel es ist, ein normales Leben zu führen,
Sorgen bereitet und unnötiges Leid zugefügt wird.
Für weitere Informationen sowie Interviews
steht Josef Weiss, Vorsitzender der ÖHG unter weiss[at]bluter.at zur Verfügung.
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